Wallis 2018
Waadt
Ich habe gerade mein Abstimmungsmaterial erhalten. Die inneren farbigen Umschläge sind immer noch durchsichtig trotz vielen vorgebrachten Einwänden, Rekursen und Diskussionnen, die in vielen Kantonen stattgefunden haben (beinahe 500 Rekurse gegen "RFID"(?)). Abgesehen von der Wichtigkeit der Abstimmung dieses vorstehenden Monats Juni 2018 und dass es sich um Milliarden handelt, hätte man undurchsichtige Umschläge für diese Abstimmung vorbereiten können. Der Verdacht als auch das Risiko bezüglich der Einfachheit des jeweiligen Betrugs in jeglicher Gemeindskanzlei, der dank der Lampe eines Smartphones ausführbar ist, sind viel zu gross und daher ist keine Anonymität der Abstimmung garantiert. Das macht nicht nur die Türe jeglicher Betrugsmöglichkeit auf, gibt aber auch den Grund den jeweiligen Bürger dem Druck, dem Mobbing oder einer Entlassung auszusetzen. Es ist unverständlich, dass man für Banken und jeweilige Postkorrespondenz undurchsichtbare Umschläge zur Verfügung stellt, wo der Bankcode oder unsere Abrechnungen versteckt bleiben, aber für die Abstimmung solche durchsichtbar hingereicht werden.
Dazu gibt es zu viel Reservematerial, dass problemlos eine Abstimmung durch Wechsel der vorhandenen Umschläge geändert werden kann, sei es in den Gemeidskanzleien oder auf dem Transit durch die Post. Das heisst, dass praktisch alle oder auf jeden Fall sehr viele von den Umschlägen tatsächlich ausgetauscht sein könnten und dadurch eine Abstimmung total ändern würden, wobei das Risiko insbesondere in grossen Gemeinden wie in Städten jeweiliger Kantone besteht und mehrere Tausendstimmen betroffen sein könnten (dabei manchmal genügen nur einige Stimmen geändert zu werden). Ein Treffen mit dem Waadtländischen Abstimmungsverantwortlichen hat ergeben, dass dies in allen Gemeinden vorkommen könne sowie dass ein parlamentarischer Antrag, Réf. 03/POS/086, vom Herrn Edouard Jaquemet de Corcelles-près-Payerne bezüglich der Änderung der Art der Abstimmung per Korrespondenz gestellt wurde, aber kein jegliches positives Resultat ergeben hat.
Die gelben Umschläge, die im Wallis hell blau sind, stehen daher zur Verfügung mehrere Tage über vor der jeglichen Abstimmung in den Gemeindskanzleien. Im Kanton Waadt gibt es 40'000 Zusatsumschläge wozu noch 15% Druckprobematerial hinzugefügt werden muss. Daher gibt es mehr als genug Zusatzmaterial um eine Abstimmung zu beinflussen durch Abwechsel der Umschläge oder ihres Inhalts. Man kann sogar wagen, dass in gewissen Gemeinden das politische Katalogieren der Bürgen vorgenommen werden könnte, da man eine Relevanz zwischen Unterschriften und den angekreuzten Stimmen dank den Machinnen, die man zur Ablesung der Stimmen einsetzt, machen kann. Hierzu: http...
Der Bund und der Kanton Bern anerkennen die Anzeigen diesbezüglich seit Jahren. Einige der Massnahmen, die für die Abstimmung der Gemeinde Moutier getroffen worden sind, sollten an alle Landesabstimmungen angewandt werden insbesondere da die inneren Umschlägen durchsictig sind.
Die Regeln der Abstimmung in Moutier sollten allgemeinwürdig werden mit all den vorgeschlagenen Änderungen, die transparenten Abstimmungskästen einzusetzen, den Zusatzmaterial in anderer Farbe zu erstellen und dieses im Voraus, während der Abstimmung, sowie dannach, auf die Stimme genau, Drucktestmaterial einbezogen, zu kontrollieren.
Die Behörden haben entlich ernsthafte Massnahmen eingesetzt um jeglichen Betrug bezüglich der Abstimmung in Moutier zu vermeiden in dem sie mehrere Beobachter des Bundes in die Gemeinde schicken, die Siegel und Kabel um jeden Abstimungskasten zu versiegeln zur Verfügung stellen, die Auszählung vor dem Abstimmungsdatum aussetzen, die Kontrolle der Stimmen per Korrespondenz und des Abstimmungsregisters einsetzen, die elektronische Abstimmung verbieten, die Informationsgabe in den Altersheimen absichern, sowie die Kontrolle des Abfalls, der nahe am Abstimmungsort, den Postkasten und der Post steht, einführen.
Die Abstimmung durch Korrespondenz bleibt natürlich dem Risiko des Betruges ausgestellt auf dem ganzen Wege wo die Umschläge leicht geöffnet werden oder sie oder ihrer Inhalt ausgewechselt werden können ohne jegliche Spurren zu hinterlassen.
Aus allen oben gennanten Gründen, beauftrage ich, dass Sie jegliche Massnahmen ergreifen um den Betrug zu vermeiden und insbesondere die voreilige Auszähung bis zum Morgen des 10. Juni zu verbieten. Es müsste auch eine Verpflichtung geben, dass nur die offiziellen Dichtungsklemmen benutzt werden um jeden Abstimmungskasten abzusiegeln wo nur geschlossene Umschläge eingeworfen werden, und keine offenen, auch diese von den Schweizern vom Ausland. Ich beantrage dazu, dass unsere eigenen Stimmauszähler an jeweiligen Orten vorbeikommen dürfen um die Anwendung dieser einfachen Regeln feststellen zu können. Ich bitte Sie die gleichen Regeln in allen Kantonen festzusetzen, weil der Betrug in einer grossen Gemeinde das Abstimmungsresultat für das ganze Land beinflussen kann.
Falls Sie dies nicht annehmen würden, erhebe ich, dass ich den Antrag zur Annulation von der Abstimmung einreichen dürfte und beantragen kann, dass alle Umschläge undurchsichtig zugestellt werden mit echten Siegeln. In der Betracht einer Bundesabstimmung, darf ein Bürger, abgesehen davon, dass die ganze Abstimmung vom Betrug in einem anderen Kanton beinflusst werden kann, einen Rekurs vor dem Bundesgericht auf der Basis vom Art. 82 lit. c BGG einreichen auf Grund der Irregularitäten der Abstimmung in einem anderen Kanton (BGE 1C_253/2009 vom 1. Oktober 2009. Ich möchte auch hervorheben, dass die Bundesratbroschure parteiergreiffend ist.