Die Nationalbank bekommt die direkte Demokratie zu spüren
Eine neue Phase in der Geschichte der Nationalbank beginnt. Dies zeigt die Generalversammlung vom vergangenen Freitag. Es gab ausserordentlich viele Wortmeldungen und zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder Anträge. Bankratspräsident Jean Studer wehrte sich mit unkonventionellen Massnahmen gegen den direkt-demokratischen Ansturm.
Die Nationalbank hat ein institutionelles Problem, das sich in schwierigem wirtschaftlichen Umfeld zunehmend manifestiert. Sie verfolgt ein gesamtwirtschaftliches Ziel im Interesse der Allgemeinheit (und vor allem der Banken), ist aber wie eine private Aktiengesellschaft im Besitz der Aktionäre organisiert.
Deren Rechte sind allerdings durch das Bundesgesetz über die Nationalbank (NBG) – gewissermassen ihre Statuten – stark eingeschränkt. Die Geldpolitik zum Beispiel wird vom dreiköpfigen Direktorium autonom gestaltet und kann weder von Parlament, Bundesrat, Bankrat oder Aktionären beeinflusst werden. Aber auch das Direktorium unterliegt dem Nationalbankgesetz, und dazu wiederum kann die Generalversammlung Änderungen vorschlagen, die dann vom Bundesrat zur Beratung an die Eidg. Räte weitergeleitet werden müssen.
Diese Möglichkeit – etwas einfacher als der Weg über eine Volksinitiative – hat nun die Phantasie einer Westschweizer Aktionärsgruppe „Assemblée des Actionnaires Actifs Positifs“(AAA+) angeregt, die im Vorfeld zehn Anträge einreichte. Sie fordert unter anderem eine Unterscheidung zwischen dem gesetzlichen Zahlungsmittel der Nationalbank – dem „Schweizer Franken“ – und dem Geld, das die privaten Banken über die Kreditgeldschöpfung selber herstellen.
Ein anderer Antrag wollte allen Bürgerinnen und Bürgern ein Konto bei der Nationalbank und damit die Bezahlung mit elektronischem, gesetzlichem Zahlungsmittel ermöglichen. Wer heute elektronisch bezahlen will, ist gezwungen, ein Konto bei einer privaten Bank zu führen und ihr damit Kredit zu gewähren.
Neun der zehn Anträge wurden gar nicht erst traktandiert. Der Bankrat habe festgestellt, erklärte Bankratspräsident Jean Studer, „dass das Hauptanliegen … auf keinen Punkt des Gesetzes, Art. 36 a bis e, zutrifft.“ (In der Videoaufzeichnung bei 2:48 nachzuverfolgen).
Absatz f erwähnte Studer wohl absichtlich nicht: „Sie [die Generalversammlung] kann dem Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung die Änderung dieses Gesetzes oder die Auflösung der Nationalbank beantragen.“ Genau dies, nämlich eine Änderung des Nationalbankgesetzes, bezweckten die Anträge.
Schon vorher überging Studer einen Antrag aus denselben Kreisen auf offene Abstimmung durch Handerheben oder geheime Abstimmung, den beiden einzigen Möglichkeiten, die das Gesetz zulässt. Das Argument, die elektronische Abstimmung sei nicht geheim, wollte er mit der Begründung nicht gelten lassen, die Organe der Nationalbank hätten keinen Zugriff auf die Daten. Der einzige traktandierte Antrag auf Einsichtsrecht in das Aktienregister, die Teilnehmerliste, das Protokoll der Generalversammlungen sowie die Voten der öffentlich-rechtlichen Aktionäre wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Die Beispiele zeigen, dass das Unbehagen an der Basis gegenüber der Geldpolitik steigt und nach Möglichkeiten sucht, von der Geldpolitik wahrgenommen zu werden. Dazu bietet die Generalversammlung zwar die rechtlichen Möglichkeiten, aber sie stammen noch aus einer Zeit, als die Geldpolitik an den Bürgern der Basis vorbeiging.
Zudem sind die Aktionäre der SNB im besten Fall Figuranten. Die Kantone halten mit knapp 55 Prozent des Aktienkapitals die absolute Mehrheit; 18,4 Prozent liegen bei den Kantonalbanken und 26,2 Prozent bei Privaten. Selbst wenn diese geschlossen auftreten, können sie nichts bewirken. Vorstösse aus ihren Reihen sind daher bestenfalls ein Massstab für die Zufriedenheit der Basis mit der Geldpolitik.
Die Westschweizer Wirtschaftszeitschrift „Bilan“ hält denn auch eine private, an der Börse kotierte Zentralbank für einen Anachronismus und schlägt die Transformation der Nationalbank in eine Staatsbank im Schoss des Bundes vor. So schnell wird das aber nicht gehen, und die Nationalbank wird sich auf echte Debatten einstellen müssen.
AAA+ will ihre nicht behandelten Anträge für die nächste GV wieder traktandieren lassen. Und die SNB wird sie wohl nicht mehr mit der Begründung verhindern können, sie beträfen nicht die Organisation der Nationalbank oder ihre Beziehung zu den Aktionären.
Last but not least, war auch die Vollgeld-Initiative sehr präsent an der Generalversammlung der SNB. Sowohl Bankratspräsident Jean Studer als auch Direktionspräsident Thomas Jordan warnten an verschiedener Stelle vor dem Anliegen, das den privaten Banken die Lizenz zur Geldschöpfung entziehen und allein der Nationalbank zuschlagen will. Dass die Vollgeld-Initiative Finanzblasen verhindern könne, stellte Thomas Jordan in Abrede, „denn diese beruhen in erster Linie auf Fehleinschätzungen von Investoren.“
Finanzblasen aber können nur entstehen, wenn die Banken das dafür nötige Geld aus dem Nichts erst schaffen und kollektive Fehleinschätzungen profitabel machen. Neues Geld entsteht im Vollgeld-System durch schuldfreie Zuteilung an Bund, Kantone und Bürger, idealerweise nach Massgabe des Wachstums – mehr Wertschöpfung, mehr Geld.
Damit würde gemäss Jordan „einer Verpolitisierung der Geldpolitik Vorschub“ geleistet. Nur: Sollte nicht die Zuordnung des Geldschöpfungsprivilegs, ob an die privaten Banken oder an eine staatliche Körperschaft, per se demokratisch legitimiert sein und damit auf einem politischen Entscheid basieren?
Die gegenwärtige Praxis, die von den Banken aus dem Nichts geschöpften Giroguthaben als Zahlungsmittel zu verwenden, beruht jedenfalls nicht auf geschriebenem Gesetz. Im Gegenteil: 1894 entschied der Souverän, den Banken die Herausgabe eigenen Notengeldes zu verbieten. Warum sollte dies auch nicht für die bargeldlosen Zahlungsmittel gelten, die in den letzten Jahrzehnten dank der Elektronik den allergrössten Teil der Transaktionen ausmachen? Ohne explizite Regelung wird das private Giralgeld der Banken wie gesetzliches Zahlungsmittel behandelt, ohne es aber zu sein.
Reinhold Harringer, der Sprecher der Vollgeld-Initiative, dem im Vorfeld zehn Minuten Redezeit zugestanden wurden, verhielt sich äusserst kulant. Harringer verzichtete in seinem Statement auf eine Replik auf die dünnen Argumente der Nationalbank-Spitze, sondern erklärte den Aktionären bloss die Vorteile der Vollgeld-Initiative, die der Nationalbank unter anderem wesentlich bessere Instrumente zur Steuerung der Geldmenge gibt. Die Initianten haben sich damit die Gesprächsbereitschaft der Nationalbank gesichert. Ob sie auch etwas fruchtet, wird sich weisen.
Die NZZ, ganz auf der Seite der Nationalbank, sieht im „sonderbaren Verlauf der diesjährigen SNB-Generalversammlung mindestens in zweierlei Hinsicht bedenkliche Entwicklungen. Erstens äussern sich darin Anspruchshaltungen, die die Geldpolitik überfordern, und zweitens zeigt sich viel fundamentales Unverständnis.“
Es trifft zwar zu, dass einige Voten nicht ganz lupenreine Forderungen stellten – zum Beispiel nach Investitionen in demokratisch legitimierte Grossprojekte. Aber von fundamentalem Unverständnis zu sprechen, wirft eher ein Licht auf das spezielle Verständnis von Geldpolitik der NZZ. Sie findet es offenbar in Ordnung, dass die Banken aus dem Nichts eigenes Geld schöpfen, das weder gesetzliches Zahlungsmittel ist noch den Bürgern die Möglichkeit bietet, sich wirksam gegen Bankenpleiten zu schützen.
Wenn sich der Diskussionsstil nicht ändert, wird die Abstimmung um die Vollgeld-Initiative zu einem Kampf zwischen Lautsprechern. Gut möglich, dass mit Flüstern unter solchen Bedingungen mehr zu erreichen ist.
http://desiebenthal.blogspot.ch/2016/05/viol-nucleaire-de-notre-neutralite-trop.html